Ausschüsse im --VV--
vergl. §10 der Satzung
1. Der geschäftsführende Vorstand kann zu seiner Unterstützung Ausschüsse einsetzen. Diese wählen jeweils für drei Jahre ihren/ihre Ausschussvorsitzende/n, der/die dann automatisch Mitglied des erweiterten Vorstands ist. Wiederwahl ist zulässig. | 2. Die Ausschüsse werden vom geschäftsführenden Vorstand ermächtigt, den Verein in ihren Bereichen nach außen zu vertreten und für ihn zu zeichnen. Die Ausschussvorsitzenden haben den geschäftsführenden Vorstand zu unterrichten. |
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