Verein für Denkmalspflege/ Ortsverschönerung / Natur- und Landschaftsschutz / Kulturförderung

Ausschüsse im --VV--
vergl. §10 der Satzung

1. Der geschäftsführende Vorstand kann zu seiner Unterstützung Ausschüsse einsetzen. Diese wählen jeweils für drei Jahre ihren/ihre Ausschussvorsitzende/n, der/die dann automatisch Mitglied des erweiterten Vorstands ist. Wiederwahl ist zulässig.
2. Die Ausschüsse werden vom geschäftsführenden Vorstand ermächtigt, den Verein in ihren Bereichen nach außen zu vertreten und für ihn zu zeichnen. Die Ausschussvorsitzenden haben den geschäftsführenden Vorstand zu unterrichten. 

Auf der linken Seite gelangen Sie zu den einzelnen Ausschüssen.